AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CityTourbyCall AG

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der CityTourbyCall AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Gürsan Acar, Levetzowstraße 23 a-d, 10555 Berlin (im Folgenden CityTourbyCall genannt) und dem Kunden (im Folgenden Nutzer genannt). CityTourbyCall erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistung von CityTourbyCall ist das auf 2 Monate befristete zur Verfügungstellen von hochwertigen Stadtinformationen in Form von Hörbeiträgen zu ausgewählten städtischen Sehenswürdigkeiten in Berlin, die per Telefon abgerufen werden können.

III. Vertragsschluss und Leistungen der CityTourbyCall

Nachdem der Nutzer das CityTourbyCall Paket, bestehend aus einem persönlichen Zugangscode (PIN) zur Freischaltung der Hörbeiträge, Fächer mit Informationen zu verschiedenen Sehenswürdigkeiten und einem Stadtplan bei einem Vertriebspartner der CityTourbyCall, z.B. in einem Tourismusshop oder Hotel erworben hat, kommt das Vertragsverhältnis zwischen der CityTourbyCall und dem Nutzer wie folgt zustande: Der Nutzer bietet der CityTourbyCall durch Anruf unter der Telefonnummer 030/340 600 300 und Eingabe des von der CityTourbyCall zur Verfügung gestellten persönlichen Zugangscodes (PIN) über die Tastatur seines Telefons den Abschluss des Vertrages an. Mit Freischaltung der Hörbeiträge nimmt diese das Angebot zum Vertragsschluss an.

Ab der Freischaltung stehen dem Nutzer die Hörbeiträge 2 Monate zur Verfügung. Der Nutzer kann die Hörbeiträge ausschließlich von dem Telefongerät, mit dem die Freischaltung erfolgte, auf deutsch durch Anruf unter der angegebenen Telefonnummer und Eingabe der Objektnummer beliebig oft abhören.

Eine gänzliche oder teilweise Kostenerstattung für den Fall, dass innerhalb des Freischaltungszeitraums von zwei Monaten nicht alle zur Verfügung stehenden Hörbeiträge abgehört wurden, erfolgt nicht.

Die CityTourbyCall ist berechtigt, den Inhalt und den Umfang der Hörbeiträge zu ändern, wenn die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.

IV. Preise

Durch die Freischaltung und das Abhören der einzelnen Hörbeiträge führt der Nutzer jeweils ein Gespräch in das deutsche Festnetz über seinen Mobilfunkanbieter oder Telefonnetzbetreiber. Der Nutzer trägt die dadurch entstehenden Gebühren gegenüber seinem Anbieter selbst und zusätzlich zu den Kosten für das CityTourbyCall Paket. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zwischen dem Nutzer und seinem Anbieter vertraglich vereinbarten Tarif. Es erfolgt keine gesonderte Abrechnung durch die CityTourbyCall.

CityTourbyCall weist darauf hin, dass abhängig von dem jeweiligen Anbieter und dem Tarif des Nutzers, vor allem bei Mobilfunkanbietern außerhalb Deutschlands, so genannte Roaming-Gebühren anfallen. Diese werden vom jeweiligen Mobilfunk-/Telefonnetzbetreiber des Nutzern berechnet, wenn der Nutzer außerhalb eines bestimmten Vertragsgebiets telefoniert. CityTourbyCall haftet in keinem Fall für Gebühren, die auf diese Weise entstanden sind. Der Nutzer zahlt diese Gebühren selbst.

V. Haftung von CityTourbyCall

Kann der Nutzer durch Störungen (einschließlich des Nichtzustandekommens oder des Abbruchs der Telefonverbindung), die auf Übertragungswegen des vom Nutzer genutzten Funknetzbetreibers oder sonstiger technischer Einrichtungen des jeweiligen Funknetzbetreibers oder sonstiger Dritter entstehen, die Hörbeiträge nicht abhören oder nicht verstehen, so haftet die CityTourbyCall hierfür nicht.

Ereignisse höherer Gewalt, die unvorhersehbar, von der CityTourbyCall nicht verschuldet und die Erbringung der Leistung auf Dauer wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die CityTourbyCall, die Erfüllung ihrer Leistung abzulehnen.

Die CityTourbyCall haftet für Schäden, die nicht Personenschäden sind, unabhängig vom Rechtsgrund nur beschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

VI. Gewährleistung

Ansprüche des Nutzers wegen eines Sachmangels verjähren in 2 Jahren ab Freischaltung der Hörbeiträge. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Nutzer entweder der CityTourbyCall oder dem Vertriebspartner, bei dem er das CityTourbyCall Paket erworben hat, anzuzeigen.

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Datenschutz

Mit der Eingabe der PIN zur Freischaltung des Hörguthabens durch die CityTourbyCall erklärt sich der Nutzer mit der Speicherung seiner Telefonnummer einverstanden. Die von der CityTourbyCall auf diese Weise erhobene Telefonnummer wird zur Abwicklung und Durchführung des Vertrages und der Zusendung von Informationen über aktuelle Angebote und Preise genutzt und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

VIII. Urheberrecht

Die von der CityTourbyCall zur Verfügung gestellten Hörbeiträge sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden dem Nutzern ausschließlich im Rahmen der Dauer der Freischaltung zum Abhören zur Verfügung gestellt. Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei der CityTourbyCall. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Hörbeiträge anderweitig als nach dem Vertragszweck vorgesehen zu verwenden.

Der Name CityTourbyCall ist als eingetragenes Warenzeichen urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ohne vorherige schriftliche Genehmigung der CityTourbyCall ist unzulässig.

IX. Gerichtsstand

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Nutzer Unternehmer oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird als Gerichtsstand der Sitz der CityTourbyCall in Berlin vereinbart.

Stand September 2008

 
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